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Usus, Abusus, Fructus: Was „Besitz“ eines Spiels bedeuten sollte

13 avril 2024· Aktualisiert am 17 juillet 20266 Aufrufs
Usus, Abusus, Fructus: Was „Besitz“ eines Spiels bedeuten sollte
Lesehinweise: missbräuchliche Klausel rechtswidrig / rechtlich anfechtbar falsch oder irreführend

Das Zivilrecht, das aus dem römischen Recht stammt, definiert das volle Eigentum durch drei Attribute: usus, fructus und abusus. Sie mit dem digitalen Videospiel zu konfrontieren ist aufschlussreich: So lässt sich genau bemessen, was eine Lizenz Ihnen belässt und was sie Ihnen entzieht.

Methodischer Hinweis: Dieses Raster ist eine didaktische Analogie, keine juristische Einordnung. Usus, fructus und abusus beschreiben das volle Eigentum an einer Sache; sie dienen hier dazu, auf intuitive Weise die praktischen Rechte eines Spielers zu vergleichen, doch eine Videospiellizenz wird rechtlich nicht allein anhand dieser drei Attribute analysiert.

Die drei Attribute des Eigentums

  • Usus, das Recht, die Sache zu nutzen: hier, das Spiel zu spielen.
  • Fructus, das Recht, daraus Früchte zu ziehen: zum Beispiel die eigene Praxis zu monetarisieren (Streaming, Weiterverkauf von Gegenständen), oder schlicht von allem zu profitieren, was das Spiel hervorbringt.
  • Abusus, das Recht, darüber zu verfügen: sie zu verkaufen, zu verschenken, zu vererben oder sogar zu zerstören.

Ein vollständiger Eigentümer zu sein bedeutet, alle drei zu vereinen. Das ist es, was Sie an einem gekauften Gegenstand haben: einem Buch, einem Möbelstück, einer Schallplatte.

Was Ihnen die Lizenz belässt

Für ein digitales Spiel legen die CGU der Publisher fest, dass Sie nicht das Spiel kaufen, sondern eine Lizenz. Konkret bedeutet das:

  • Der usus ist bedingt: Sie können spielen, aber nur solange die Server laufen und Ihr Konto besteht. Die Herausnahme eines Spiels aus dem Verkaufskatalog beendet hingegen nicht automatisch den Zugang derer, die es bereits gekauft haben, außer wenn der dafür nötige Download oder die Aktivierung ebenfalls abgeschaltet werden.
  • Der fructus ist eingeschränkt: Die kommerzielle Nutzung (Streaming, Inhalte) unterliegt oft einer Genehmigungspflicht.
  • Der abusus ist aufgehoben: kein Weiterverkauf, keine Übertragung, keine Vererbung. Schlimmer noch: manche Klauseln verpflichten Sie, Ihre Kopien am Ende der Lizenz zu vernichten.

Mit anderen Worten: Die Lizenz räumt Ihnen nur einen eingeschränkten usus ein, beschneidet den fructus und löscht den abusus. Sie werden nicht Eigentümer des Spiels selbst: Sie haben lediglich einen bedingten, widerrufbaren Zugang, weit entfernt vom vollen Eigentum.

Die Forderung ist nicht, „Eigentümer“ des Codes eines Spiels zu werden, das würde keinen Sinn ergeben. Es geht darum, eine ehrliche Lizenz zu erhalten: dauerhaft, übertragbar und eine, die sich nicht gegen Sie wenden kann.

Lesenswert: die missbräuchlichen Klauseln in den CGU.

Offizielle Quellen

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